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Mietbedingungen
Das Mietobjekt darf nicht ohne Erlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag angegeben.
Der Mieter haftet für alle, während seiner Mietdauer, verursachten Schäden. Beanstandungen und Schäden sind sofort zu melden. Die Wohnung ist am Ende der Mietzeit besenrein zu verlassen.
Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einen in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die in den Lebensbereich des Gastes fallen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch die Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis.
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist hierfür jedoch ein eingeschriebener Brief an den Vermieter. Sollte der Fall des Reiserücktritts eintreten, so ist der Vermieter ohne weiteren Nachweise berechtigt, eine pauschale Entschädigung der Mieter zu fordern.
Maßgeblich ist bei der Berechnung der Tage, das Eingangsdatum des Briefes. Auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist das Eingangsdatum des Briefes maßgeblich.
Gegen solche Ersatzforderungen kann der Mieter durch eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung geschützt werden. Sollten der Mieter so etwas nicht haben, so haftet er mit seinem Privatvermögen.
Für Ausfälle der Internet-Verbindung (Lan oder WLan) übernehmen wir keine Haftung.
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